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Hohe Strafe für Kinderschänder
27.10.2009 13:25 Uhr
Kinderschänder in Polen müssen sich zukünftig nach ihrer Haftentlassung chemisch kastrieren lassen.
Das besagt ein neues Gesetz, welches kürzlich einstimmig vom Senat verabschiedet wurde. Es bestätigt damit die Haltung des Abgeordnetenhauses, das bereits im September das Gesetz auf den Weg gebracht hatte.
Als Kinderschänder gilt man in Polen bei Vergewaltigung und/oder Inzest mit unter 15-Jährigen.
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