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Mit dem Haustier nach Polen reisen

Alle Tiere, auch die nach Polen mitgeführten Haustiere, müssen gegen die Tollwut mindestens 3 Wochen vor der Einreise geimpft worden sein. Die Impfung gilt ein Jahr lang. Kurz vor der Ankunft in Polen soll in der Impfungskarte ein tierärztliches Gutachten über den allgemeinen Gesundheitszustand des Tieres eingetragen worden sein.

Die Einfuhr von Tieren richtet sich nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES), wonach für Tiere ein CITES-Zertifikat nachgewiesen werden muss. Durch die CITES werden die Tier- und Pflanzenarten in 4 Gefährdungskategorien (A-D) unterteilt.

In der Kategorie A sind alle vom Aussterben bedrohter Tierarten eingeordnet. Tierarten die in den Kategorien B, C und D eingestuft sind, dürfen nur unter strenger behördlicher Kontrolle in ein Land der EU importiert werden.

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