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Zollbestimmungen

Seit dem 1. Mai 2004 sind die Zollkontrollen an den Grenzen entfallen, es gelten für die Ein- und Ausfuhr von Waren die EU-Bestimmungen.

Da Polen bis 2008 deutlich günstigere Steuersätze bei Tabakwaren haben wird, gibt es derzeit auf deutscher Seite überlegungen, die zollfreie Einfuhr wie bisher auf 200 Zigaretten pro Person über 18 Jahren zu beschränken. (siehe Duty Free)

Die Ausfuhr von Kunstwerken, Antiquitäten, Büchern und Gegenständen, die vor dem 9. Mai 1945 hergestellt wurden, ist nur mit Genehmigung des Denkmalkonservators der jeweiligen Wojewodschaft bzw. der Nationalbibliothek in Warszawa (Warschau) möglich.

Weitere Informationen bekommen Sie hier: Zoll Deutschland oder Zoll Schweiz und Zoll Österreich

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