Politisches System

Die heutige Republik Polen ist eine parlamentarische Demokratie, die sich im Laufe der letzten fünfhundert Jahre aus dem ursprünglichen Königreich Polens entwickelt hat.

Angefangen mit der Ernennung des polnischen Herzogs Boleslaw zum König herrschten viele Dynastien über das Königreich. Erst im Jahre 1493, als König Jan Olbracht über Polen regierte, veränderten sich die Machtverhältnisse und verteilten sich auf mehrere Institutionen, als er den Sejm und den Senat die zusammen das Parlament darstellen, in Petrikau berief und von nun an der Repräsentant der polnischen Republik wurde.

In drei Schritten teilte man die Exekutive (die ausführende Gewalt) dem Senat zu, die Judikative (rechtssprechende Gewalt) dem Krontribunal und die Legislative (gesetzgebende Gewalt) wurde der Verantwortungsbereich des Sejm.
Die dadurch erlangte unabhängige Gewaltenteilung zum Zwecke der Machtbegrenzung Einzelner ist die Grundlage der heutigen demokratischen Republik Polens.

Das politische System in Polen setzt sich aus dem Parlament (Sejm und Senat) und den darin vertretenen Parteien, sowie dem Ministerrat und Ministerpräsidenten und dem Staatspräsidenten zusammen.

Der Sejm ist der erste und größere Bestandteil des polnischen Parlamentes und besteht laut Verfassung aus 460 Abgeordneten, die sich mit der Legislative beschäftigen, also der Gesetzgebung sowie mit der Aufsicht über die anderen beiden Gewalten.
Eine Fünf-Prozent Klausel regelt den Einzug einzelner Parteien in den Sejm.

Der Senat bildet den zweiten, ergänzenden Teil des polnischen Parlamentes und ist Sitz von hundert Abgeordneten (Senatoren), die in Abständen von vier Jahren durch das Volk gewählt werden.
Der Senat ist in der Lage Gesetzesvorlagen des Sejms zu kritisieren und Änderungen vorzuschlagen, bevor die Entwürfe an den Staatspräsidenten übergeben werden.

Der Ministerrat und der vorstehende Ministerpräsident beschäftigen sich mit der ausführenden Gewalt (der Exekutiven) die durch die Regierung und öffentliche Verwaltung geregelt wird. Der Ministerrat erlässt anhand der vom Sejm verabschiedeten Gesetze Rechtsverordnungen. Er hat das Recht, eigene Gesetzesentwürfe einzubringen. Diese durchlaufen ein langes Gesetzgebungsverfahren, das unter anderem aus Lesungen im Sejm und die Einbeziehung von Kommissionen besteht.
Auch die Meinung des Senats wird berücksichtigt. Schließlich wird das Gesetz vom Präsidenten unterschrieben und im Gesetzblatt veröffentlicht.
Der Ministerpräsident wird durch den Staatspräsidenten für eine Amtszeit von 4 Jahren ernannt. Die Minister und hohe Staatsbeamte wie beispielsweise Richter werden ebenfalls – meist auf Antrag des zuständigen Ministers – durch den Staatspräsident ernannt.

Der Staatspräsident steht über dem Ministerpräsidenten und dem Ministerrat und ist daher der Kopf der Exekutiven Gewalt.
In seiner fünf-jährigen Amtszeit ist er die letzte Instanz für alle Gesetzesentwürfe gegen die er notfalls ein Veto einlegen kann, sowie der Repräsentant des Landes in der Welt.

Die Judikative kontrolliert die Einhaltung der Verfassung sowie der anderen Gesetze. Sie überwacht die Anwendung des Rechtskodex, beschäftigt sich mit dessen Auslegung und verurteilt und bestraft Personen, die sich krimineller Handlungen schuldig gemacht haben. Die Vertreter der Judikative (insbesondere Richter) werden auf Antrag des Justizministers vom Präsidenten nominiert.
Die polnische Judikative besteht aus ordentlichen Gerichten, Verwaltungs- und Militärgerichten, dem Verfassungsgericht sowie dem Staatsgerichtshof. Die Tätigkeit der Gerichte überwacht das Oberste Gericht.

Alle oben genannten Bestandteile des politischen Systems in Polen sind eng miteinander verknüpft. In allgemeinen Wahlen wählt die polnische Bevölkerung ihre parlamentarischen Vertreter, die in der Regel von politischen Parteien nominiert werden. Je nach erreichter Stimmenzahl belegen die Parteien die entsprechende Anzahl Sitze im Sejm und Senat.