Der polnische Außenhandel

Wirtschaftsindikatoren

Das Assoziierungsabkommen zwischen der Republik Polen und der EU (Europavertrag) schuf die vertraglichen Grundlagen für die Entwicklung der wirtschaftlichen, politischen, wissenschaftlichen und kulturellen Beziehungen zwischen Polen und der EG sowie den EU-Mitgliedsstaaten. 2001, d. h. acht Jahre nach Abschluss des Europavertrages fallen fast zwei Drittel des Polnischen Außenhandels auf die 15 EU-Länder. Mit dem wachsenden Anteil der EU am polnischen Handel ist Polens Bedeutung beim Umsatz der EU-Länder ebenso deutlich gestiegen. 1991 entfielen bei der Union 1,3 % der Importe und 1,9 % der Exporte auf Polen. 2001 stand Polen unter den EU-Warenlieferanten an neunter und unter den Abnehmern an vierter Stelle. Die große Mehrheit des in Polen investierten Auslandskapitals stammt aus EU-Ländern.

Die Mitteleuropäische Freihandelszone (CEFTA) wurde ab dem 1. Januar 2001 zwischen Tschechien, Polen, der Slowakei, Ungarn, Slowenien, Bulgarien und Rumänien geschaffen. In dieser Zone wurden tarifliche und außertarifliche Handelsbarrieren aufgehoben und Absprachen über den freien Wahrenverkehr getroffen. Sie betreffen u. a. öffentliche Aufträge, staatliche Hilfen, den Schutz geistigen Eigentums, Wettbewerbsgrundlagen und staatliche Monopole. Das Freihandelsabkommen sieht für Agrarprodukte keine völlige Aufhebung der Handelsschranken vor.

Im Ergebnis der Uruguay-Runde des GATT war Polen ab dem 1. Juli 1995 Gründungsmitglied der Welthandelsorganisation (WHO). In diesem Zusammenhang wurden alle in dieser Runde angenommenen Standardbedingungen für die Liberalisierung eingeführt: Zollnachlass für Industrieprodukte um 40 % sowie für Agrarprodukte bzw. Lebensmittel um durchschnittlich 36 %.

Seit November 1996 ist Polen formales Mitglied der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).

Die von Polen im Moment des OECD-Eintritts angenommenen Verpflichtungen sowie der Prozess des EU-Beitritts fördern die Angleichung des polnischen Rechts an die internationale Gesetzgebung. Zur Erfüllung seiner internationalen Verpflichtungen bei der Liberalisierung wurden in Polen viele neue Gesetze geschaffen. Sie betreffen u. a. Auslandsinvestitionen, den Kapitalfluss, unsichtbare Transaktionen sowie die wirtschaftliche Tätigkeit.

Polens Warenumsatz mit dem Ausland stieg von 30 Mrd. USD (1991) auf 86 Mrd. USD (2001), also fast um das Dreifache.

Trotz der in dieser Zeit erreichten, sichtbaren Fortschritte bei der Entwicklung des Außenhandels ist das gegenwärtige Exportniveau sowohl im Vergleich zum BIP als auch umgerechnet als Betrag je Einwohner in Polen weiterhin viel niedriger als in den Ländern Mittel- und Osteuropas mit einem ähnlichen Entwicklungsniveau, ganz zu schweigen von den hochentwickelten Ländern. Seit 1996 fällt die Mehrheit des polnischen Warenumsatzes mit dem Ausland auf Partner in der EU. 2001 waren es 69 % des Exports und 61,3 % des Imports.

Polen leistet finanzielle Hilfe und betreibt Öffentlichkeitsarbeit, um den Export von Waren und Dienstleistungen polnischer Unternehmen zu erhöhen. Dazu gehören:

  • Bürgschaften und Garantien für exportfördernde Unternehmungen
  • Zinszuschüsse bei Exportkrediten
  • Garantien des Staatsschatzes zur Absicherung von Exportkrediten
  • PR-Arbeit der Wirtschafts- und Handelsabteilungen bei den polnischen Botschaften und Konsulaten
  • Organisation von Messebesuchen ausländischer Investoren in Polen sowie Mitfinanzierung von Auslandsmissionen polnischer Exporteure
  • ein System von Auszeichnungen des Wirtschaftsministers für besondere Exportleistungen.