Einreise

EU-Bürger benötigen zur Einreise nach Polen nur einen gültigen Personalausweis, für Personen unter 16 Jahren genügt ein Kinderausweis mit Lichtbild oder ein Eintrag in den Pass der Eltern. Das gilt auch für Büger der USA und etlicher weiterer Länder.
Ist ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen pro Halbjahr geplant, müssen EU-Bürger eine befristete Aufenthaltsgenehmigung beim zuständigen Woiwodschaftsamt beantragen.

Erst bei Aufenthalten über drei Monaten ist ein Visum erforderlich. Visumspflichtig sind z.B. auch Staatsbürger Russlands, Weißrusslands und der Ukraine. Besitzen diese einen Aufenthaltstitel in Deutschland oder ein Schengenvisum, ist für die Durchreise durch Polen kein Visum nötig.
Schüler aus visumspflichtigen Drittstaaten können im Rahmen eines Schulsausflugs unter bestimmten Bedingungen ohne Visum einreisen. Informationen erteilt die polnische Botschaft.

Das Visum muss vor der Einreise nach Polen beantragt werden. Vorzuweisen sind dabei:

  • Ein gültiger Reisepass (mindestens sechs Monate länger gültig als die Aufenthaltsdauer)
  • Ein leserlich und vollständig ausgefüllter Visumsantrag
  • Eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, ebenfalls mindestens sechs Monate über die Aufenthaltszeit gültig
  • Vollständige Adressen der Personen oder Einrichtungen, die in Polen besucht werden sollen

Die Bearbeitung des Antrags kann bis zu 14 Tagen dauern. Weitere Auskünfte erteilen die Botschaften: www.botschaft-polen.de