Zölle und Steuern
Als Grundfunktion der Zollverwaltung wird die Erhebung von Zöllen und Steuern angesehen. Zur Zeit stellt die Realisierung dieser Aufgabe – Erhebung von Zöllen, Mehrwertsteuer (VAT) und Verbrauchssteuer für Einfuhrwaren – 30 v. H. der Staatseinnahmen sicher. Die Zollverwaltung trifft ebenfalls Maßnahmen, deren Ziel es ist, die Staatssicherheit sowie die Sozialordnung, das Leben und die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen sowie die Umwelt, geistiges Eigentum und Kulturgüter zu schützen.
Nicht zufällig wird beim Beitritt zur Europäischen Union der Anpassung des polnischen Zollsystems an das in der EU funktionierende System eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet – 1244 km der östlichen Grenzen Polens werden nach Erlangung der EU-Mitgliedschaft durch Polen zur EU- Grenze. Die polnischen Zollbehörden bereiten sich auf diese Herausforderung vor, indem sie das Zollrecht an die EU-Vorschriften anpassen, einheitliche und den europäischen Standards entsprechende Verfahren einleiten, die technische sowie die organisatorische Übereinstimmung mit Zolldiensten der EU-Länder (u. a. durch ein vollständiges Informationssystem) gewährleisten.
Die Reorganisation der polnischen Zolldienste wird sowohl mit Staatshaushaltsmitteln, als auch mit Mitteln aus der Europäischen Union im Rahmen des Pharefonds finanziert.
Anfang der 90-er Jahre wurde das bisherige, unvollkommene Steuersystem durch ein neues Steuersystem ersetzt, das Lösungen enthält, die den in den EU-Ländern angewandten Lösungen ähnlich sind. Infolge der in den Jahren 1991-1992 durchgeführten Steuerreform wurden u. a. die Gehaltssteuer, die Ausgleichssteuer, die Lohnsteuer, die Einkommenssteuer auf Wirtschaftstätigkeiten, die Steuer auf landwirtschaftliche Nutzflächen hinsichtlich der Spezialbereiche der landwirtschaftlichen Produktion, sowie eine separate Besteuerung mit der Körperschaftssteuer aus dem Sektor der sozialen und nicht sozialen Wirtschaft (durch die Einführung einer einheitlichen Körperschaftssteuer im Januar 1989) aufgehoben.
Gemäß der Verfassung der Republik Polen aus dem Jahre 1997, kann die Erhebung von Steuern und sonstigen öffentlichen Gebühren ausschließlich aufgrund eines Gesetzes erfolgen. Das polnische Steuersystem setzt sich zur Zeit aus elf Steuergrundlagen zusammen, zu denen die folgenden Steuern gerechnet werden: Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Steuer auf zivilrechtliche Rechtsgeschäfte, Mehrwertsteuer (VAT) und Verbrauchssteuer.
Polen realisiert das Programm der Anpassung von Normen, technischen Vorschriften und obligatorischen Anforderungen betreffend die Sicherheit von Produkten und Produktionsprozessen an die Rechtserrungenschaften der EU (acquis coommunautaire). Obwohl in den bisherigen Anpassungen vor der Akzession Fortschritte gemacht wurden, bedarf das polnische Regelegungssystem immer noch vieler Änderungen.
Laut Plan des Polnischen Komitees für Normen, der der Europäischen Kommission präsentiert wurde, besteht das Ziel Polens darin, 75 v. H. der Polnischen Normen an das System der europäischen Standards vor Ende 2002 anzupassen. Weitere 15 v. H. der Normen betreffen internationale Normen, die von diesen Standards nicht erfasst werden. 10 v. H. der Normen stellen Normen dar, die sich aus der besonderen Art der polnischen Wirtschaftsbedingungen ergeben.
Die wirtschaftliche Integration mit der Europäischen Union bedarf der Anwendung der in der EU geltenden Anforderungen hinsichtlich der Sicherheit und der Qualität von Industrie-, Landwirtschafts- und Lebensmittelprodukten. Das Mittel zur Realisierung dieses Ziels ist die Anpassung des polnischen Rechts im Bereich der Normung und Bewertung der Übereinstimmung von Produkten. Zur Zeit funktionieren in Polen ca. 30 Systeme, die Produkte auf den Markt zulassen.
Die Institutionen, die diese Produkte zertifizieren, werden bereits ab 1. Januar 2003 gemäß dem in den EU-Ländern geltenden System funktionieren. Die Annahme des Warenzertifizierungssystems der EU erleichtert sowohl den Herstellern aus den Ländern der Fünfzehn, als auch den polnischen Firmen den gegenseitigen Marktzugang – die auf dem polnischen Markt zugelassenen Waren können dann automatisch in den EU-Ländern verkauft werden.
Unter den Instrumenten der Regionalpolitik nehmen Sonderwirtschaftszonen (SSE), die zur Beschleunigung der Wirtschaftsentwicklung eines Teils des Staatsgebietes gebildet werden, einen wichtigen Platz ein. Investoren werden zur Aufnahme einer Tätigkeit in diesen Zonen angeregt, und zwar durch u. a. eine teilweise oder vollständige Befreiung von der Einkommenssteuer, der Befreiung der auf dem Gebiet der Zone gelegenen Grundstücke, Gebäude und Bauten von der lokalen Steuern und den Gebühren sowie die Zusicherung der Stabilisierung von festgelegten Befreiungen und Präferenzen in der Zeit der Erstellung der Zone.
Die Sonderwirtschaftszonen (SSE) sind wie ein Magnet für Auslandsinvestoren. Unter diesen Investoren, gehören diejenigen aus den Vereinigten Staaten, Deutschland, Japan und Österreich zur Spitzengruppe.