Visa und Reisepässe

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass während des Aufenthalts gültig sein.

Staatsangehörige der folgenden Länder können mit einem gültigen Personalausweis einreisen:
– Bundesrepublik Deutschland, Österreich und die übrigen EU-Länder;
– Island, Liechtenstein und Norwegen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Eigener Reisepass oder deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung im elterlichen Reisepass bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder ab 16 Jahren mit Personalausweis. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 1.4.2004 kann für ein Kind ein Kinderreisepass beantragt werden. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher und maschinenlesbar. Spätestens ab dem 01.01.2006 wird der Kinderreisepass den Kinderausweis ersetzen.

Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung im elterlichen Reisepass bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder ab 16 Jahren mit Personalausweis.

Schweizer: Eintragung im elterlichen Reisepass bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder eigener Reisepass.

Anmerkung: Kinder unter 16 Jahren, die im Reisepass ihrer Eltern eingetragen sind, benötigen keinen eigenen Visumantrag. Ansonsten gelten für die Kinder jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder:

(a) Bundesrepublik Deutschland, österreich, übrige EU-Länder (Estland bis zu 30 Tage, Großbritannien für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten) und die Schweiz für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen;

(b) Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hongkong (China), Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Liechtenstein, Macau (China), Malaysia, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Rumänien mit Einladungsschreiben, San Marino, Uruguay, USA und Venezuela bis zu 90 Tagen;

(c) Bulgarien und Singapur bis zu 30 Tagen;
(d) britische Überseegebiete bis zu 14 Tagen.

Transit

Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Staatsbürger mancher Länder benötigen in jedem Fall ein Transitvisum. Nähere Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen.

Visaarten

U.a. Aufenthalts- und Transitvisum.

Visagebühren

Deutschland und Österreich:

Für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen brauchen Deutsche und Österreicher kein Visum. Für Aufenthalte von über 90 Tagen müssen Deutsche und Österreicher eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Aufenthaltsvisum kurzfristig (einmalige Einreise): 36 €.
Aufenthaltsvisum kurzfristig (mehrfache Einreise): 60 €.
Aufenthaltsvisum langfristig (einmalige Einreise): 72 €.
Aufenthaltsvisum langfristig (mehrfache Einreise): 96 €.

Transitvisum:
12 € (einmalige Durchreise);
24 € (zweimalige Durchreise);
36 € (mehrmalige Durchreise).
Antrag für Arbeitserlaubnis: 36 € + Visagebühr.
Eilzuschlag für Ausstellung innerhalb von 6 Tagen: 30 €.

Schweiz:

Für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen brauchen Schweizer kein Visum.
Kurzfristiges Touristenvisum
(für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen und für eine einmalige Einreise): 57 CHF;
(für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen und für zweimalige Einreise): 75 CHF;
(für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen und für mehrmalige Einreise): 93 CHF;
Langfristiges Geschäftsvisum
(für einen Aufenthalt für mehr als 90 Tage, mehrmalige Einreise): 205 CHF;
Dauervisum (mehrmalige Einreise): 112 CHF;
Transitvisum:
20 CHF (einmalige Durchreise);
38 CHF (zweimalige Durchreise);
57 CHF (mehrmalige Durchreise).

Gültigkeitsdauer 6 Monate ab Ausstellungsdatum. Aufenthaltsvisum: bis zu 90 Tagen Aufenthalt. Transitvisum: 5 Tage Aufenthalt.

Antragstellung

Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (Hier: Botschaften in Polen).

Unterlagen

(a) Gültiger Reisepass und 1 Fotokopie (muss noch mindestens 3 Monate über geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein). (b) Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular. (c) 1 Passfoto. (d) Gebühr (in bar). (e) Rückreiseticket (für Staatsbürger nichteuropäischer Länder). (f) Kontaktadresse in Polen. (g) Ggf. Einladungsschreiben von einer in Polen wohnhaften Person. (h) Nachweis einer Hotelbuchung. (i) Nachweis ausreichender finanzieller Mittel. (j) Visum des Ziellandes (bei Beantragung von Transitvisa). (k) Heiratsurkunde falls der Ehegatte EU-Bürger ist. Geschäftsreisende: (l) Schreiben der eigenen Firma und des Geschäftspartners in Polen. (k) Vom Wojewodenamt ausgestellte Arbeitsgewähr.

Ausreichende Geldmittel

Reisende müssen über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer ihres Aufenthalts verfügen. Als Bestätigung über die Höhe der zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln zum Bestreiten der Einreise- und Aufenthaltskosten (z. B. für Touristen 100 Zl für jeden Tag, mindestens 500 Zl oder 300 Zl – für den Aufenthalt bis zu 3 Tage) gelten Kreditkarten, Bescheinigung aus einem Geldinstitut oder eine in Polen im Wojewodschaftsamt registrierte Einladung.

Meldepflicht

Ausländer, die sich zu Besuch in Polen aufhalten, müssen sich vor Ablauf von drei Tagen ab der Einreise bei der örtlichen Meldebehörde (Urzad Meldunkowy) anmelden. Bei Aufenthalt in einem Hotel erledigt dieses die Formalitäten; bei Aufenthalt bei Privatpersonen müssen sich Gast und Gastgeber zur Meldebehörde begeben und die Anmeldung dort erledigen.

Bearbeitungszeit

14 Tage; Eilausstellung auch innerhalb von 6 Tagen möglich (s. Visagebühren). Postalisch: 21 Tage.

Aufenthaltsgenehmigung

Anträge an die zuständige Botschaft