Exekutive

Die polnische Regierung besteht aus dem Ministerrat und zentralen Institutionen. Das Gesetz über die öffentliche Verwaltung gibt dem Ministerpräsidenten, der an der Spitze des Ministerrats steht, einen großen Gestaltungsspielraum.

Der Ministerpräsident kann neue Ressorts gründen, bestehende zusammenlegen und wieder auflösen sowie deren Kompetenzen erweitern oder einschränken. Außerdem kann er beim Präsidenten beantragen, dass Minister ohne Geschäftsbereich und Koordinatoren für bestimmte Bereiche wie z. B. Schul- oder Gesundheitsreform ernannt werden.

In den Ministerrat können gesetzlich legitimierte Ausschussvorsitzende berufen werden wie z. B. beim Ausschuss für Integration in die EU.

Die Zusammensetzung des Ministerrats schlägt der Ministerpräsident vor und reicht diesbezüglich beim Präsidenten einen Antrag ein. Der Präsident beruft den Ministerrat, der vor ihm den Treueid auf die Verfassung und auf andere Gesetze ablegt.

Im politischen System Polens spiegelt der Ministerrat von der Zusammensetzung her häufig die Stärkeverhältnisse innerhalb der Koalition wider. Die Posten der stellvertretenden Ministerpräsidenten sind den Parteivorsitzenden der Regierungskoalition vorbehalten. Andere Positionen werden je nach ihrer Bedeutung und ihren Anforderungen sowie in Abstimmung mit dem Koalitionspartner vergeben. Wenn z. B. eine Koalitionspartei die Interessen der Landwirte vertritt, dann ist es fast sicher, dass ihr Vorsitzender Landwirtschaftsminister und stellvertretender Ministerpräsident wird.

Zur Zeit besteht der Ministerrat aus dem Ministerpräsidenten und folgenden Ministern:

  • Donald Tusk – Ministerpräsident
  • Władysław Kosiniak-Kamysz – Stellvertretender Ministerpräsident, Verteidigungsminister
  • Krzysztof Gawkowski – Stellvertretender Ministerpräsident, Minister für Digitales
  • Radosław Sikorski – Außenminister
  • Marcin Kierwiński – Innenminister
  • Adam Bodnar – Justizminister
  • Agnieszka Buczyńska – Minister für Zivilgesellschaft
  • Agnieszka Dziemianowicz-Bąk – Minister für Familie, Arbeit und Soziales
  • Dariusz Klimczak – Minister für Infrastruktur
  • Marzena Czarnecka – Industrieminister
  • Krzysztof Hetman – Minister für Entwicklung und Technologie
  • Andrzej Domański – Finanzminister
  • Katarzyna Kotula – Minister für Gleichstellung
  • Bartłomiej Sienkiewicz – Minister für Kultur und nationales Erbe
  • Barbara Nowacka – Bildungsminister
  • Katarzyna Pełczyńska-Nałęcz – Minister für Fonds und Regionales
  • Marzena Okła-Drewnowicz – Minister für Senioren
  • Borys Budka – Minister für Staatsvermögen
  • Sławomir Nitras – Minister für Sport und Tourismus
  • Dariusz Wieczorek – Minister für Wissenschaft und Hochschulbildung
  • Izabela Leszczyna – Gesundheitsminister
  • Paulina Hennig-Kloska – Umweltminister
  • Czesław Siekierski – Minister für Landwirtschaft
  • Adam Szłapka – Minister für Angelegenheiten der Europäischen Union
  • Jan Grabiec – Chef der Kanzlei des Ministerpräsidenten
  • Tomasz Siemoniak – Bereichsloser Minister / Koordinator der Sicherheitsdienste
  • Maciej Berek – Minister für legislative Angelegenheiten

Der Ministerrat zeichnet für die Politik der Republik Polen verantwortlich. Er sichert durch Verfügungen die Einhaltung der Gesetze, koordiniert und kontrolliert die Arbeit der Staatsverwaltung und garantiert die Sicherheit des Staates im Innern und nach Außen. Ferner befasst er sich mit der öffentlichen Ordnung und trägt Sorge für einen ausgeglichenen Staatshaushalt. Dazu verabschiedet und verwirklicht er den Haushalt. Der Ministerrat ratifiziert und kündigt internationale Verträge.

Die Mitglieder des Ministerrats müssen sich als Ganzes vor dem Sejm und individuell für die Arbeiten in ihrem Ressort verantworten, die ihnen vom Ministerpräsidenten anvertraut wurden bzw. in ihrem Kompetenzbereich liegen. Für Rechtsbeugung bzw. Verstöße bei Ausübung ihrer Funktion können die Minister vor dem Staatsgerichtshof zur Verantwortung gezogen werden, der vom Sejm einberufen wird. Im Staatsgerichtshof treten Abgeordnete als Richter auf.

Der Ministerrat wird auf dem polnischen Staatsgebiet von den 16 Woiwoden der entsprechenden Woiwodschaften vertreten. Die den Wojewoden unterstellten Beamten, die Mitarbeiter zentraler Behörden und der Ministerien bilden den so genannten Zivildienstkorps – eine politisch unabhängige Einheit, die sich mit Verwaltungsaufgaben beschäftigt und dem Ministerpräsidenten untersteht.

Neben dem Zivildienstkorps gibt es in der Kanzlei des Ministerpräsidenten und in den Ministerien „politische Kabinette“. Diese Beratergruppen erarbeiten die Grundsätze der Regierungspolitik und einzelner Ministerien.