Steuersystem in Polen

Das polnische Steuersystem basiert auf den Vorschriften der Verfassung der Republik Polen sowie auf den jeweiligen Steuergesetzen. Als Mitglied der Europäischen Union hat Polen zahlreiche steuerrechtliche Regelungen an europäische Standards angepasst. Die Steuerverwaltung erfolgt durch die Nationale Steuerverwaltung (Krajowa Administracja Skarbowa – KAS).

Das Steuersystem umfasst direkte und indirekte Steuern sowie verschiedene lokale Abgaben.

Körperschaftsteuer (CIT)

Juristische Personen, insbesondere Kapitalgesellschaften wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (sp. z o.o.) oder die Aktiengesellschaft (S.A.), unterliegen der Körperschaftsteuer (Corporate Income Tax – CIT).

Der reguläre Körperschaftsteuersatz beträgt 19 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens. Für sogenannte „kleine Steuerpflichtige“ sowie für Unternehmen im ersten Jahr ihrer Geschäftstätigkeit gilt unter bestimmten Voraussetzungen ein ermäßigter Steuersatz von 9 Prozent auf Einkünfte aus der operativen Geschäftstätigkeit.

Die Steuerpflicht erstreckt sich bei in Polen ansässigen Gesellschaften grundsätzlich auf das weltweite Einkommen. Ausländische Unternehmen ohne Sitz oder Geschäftsleitung in Polen unterliegen dagegen nur mit ihren in Polen erzielten Einkünften der beschränkten Steuerpflicht.

Einkommensteuer natürlicher Personen (PIT)

Natürliche Personen unterliegen der Einkommensteuer (Personal Income Tax – PIT). Steuerpflichtig sind insbesondere Einkünfte aus unselbständiger Arbeit, selbständiger Tätigkeit, Vermietung, Kapitalvermögen und anderen Einkunftsarten.

Personen mit steuerlichem Wohnsitz in Polen werden grundsätzlich mit ihrem Welteinkommen besteuert. Personen ohne steuerlichen Wohnsitz in Polen unterliegen nur hinsichtlich ihrer polnischen Einkünfte der Steuerpflicht.

Je nach Art der Einkünfte und der gewählten Besteuerungsform gelten unterschiedliche Steuersätze und Berechnungsmethoden.

Mehrwertsteuer (VAT)

Die Mehrwertsteuer (VAT – Value Added Tax) entspricht dem in den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Umsatzsteuersystem.

Der Regelsteuersatz beträgt 23 Prozent. Daneben gelten für bestimmte Waren und Dienstleistungen ermäßigte Steuersätze von 8 Prozent, 5 Prozent oder 0 Prozent.

Unternehmen, die steuerpflichtige Umsätze ausführen, müssen sich grundsätzlich für Mehrwertsteuerzwecke registrieren lassen, sofern keine gesetzliche Befreiung greift. Die Mehrwertsteuer wird regelmäßig gegenüber den Steuerbehörden erklärt und abgeführt.

Quellensteuer

Bestimmte Zahlungen an ausländische Empfänger, insbesondere Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, können einer Quellensteuer unterliegen. Die tatsächliche Steuerbelastung richtet sich nach den nationalen Vorschriften sowie den anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen.

Polen hat mit zahlreichen Staaten Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung abgeschlossen. Diese können zu einer Reduzierung oder vollständigen Befreiung von der Quellensteuer führen.

Grunderwerbsteuer und Steuer auf zivilrechtliche Rechtsgeschäfte

Bestimmte Rechtsgeschäfte, insbesondere Kaufverträge über Vermögensgegenstände, Darlehensverträge oder gesellschaftsrechtliche Vorgänge, können der Steuer auf zivilrechtliche Rechtsgeschäfte (Podatek od czynności cywilnoprawnych – PCC) unterliegen.

Die Höhe der Steuer richtet sich nach Art und Wert des jeweiligen Rechtsgeschäfts. Soweit ein Vorgang der Mehrwertsteuer unterliegt, fällt in vielen Fällen keine PCC an.

Grundsteuer und lokale Abgaben

Gemeinden erheben verschiedene lokale Steuern und Gebühren. Zu den wichtigsten gehören:

  • Grundsteuer auf Grundstücke und Gebäude,
  • Steuer auf Transportmittel,
  • lokale Gebühren und Verwaltungsabgaben.

Die konkreten Steuersätze werden innerhalb gesetzlich festgelegter Grenzen von den jeweiligen Gemeinden bestimmt.

Erbschafts- und Schenkungssteuer

Der unentgeltliche Erwerb von Vermögenswerten durch Erbschaft oder Schenkung kann der Erbschafts- und Schenkungssteuer unterliegen.

Die Höhe der Steuer hängt insbesondere vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erwerber und Zuwendendem sowie vom Wert des übertragenen Vermögens ab. Für nahe Familienangehörige bestehen unter bestimmten Voraussetzungen umfangreiche Steuerbefreiungen.

Verbrauchsteuern

Bestimmte Waren unterliegen zusätzlich einer Verbrauchsteuer. Hierzu gehören insbesondere:

  • Energieerzeugnisse,
  • Kraftstoffe,
  • elektrische Energie,
  • alkoholische Getränke,
  • Tabakwaren.

Die Verbrauchsteuer wird regelmäßig bereits auf Hersteller- oder Importebene erhoben.

Steuerliche Förderung von Investitionen

Polen sieht verschiedene steuerliche Förderinstrumente für Investitionen vor. Von besonderer Bedeutung ist die Polnische Investitionszone (Polska Strefa Inwestycji). Unternehmen, die bestimmte Investitions- und Qualitätskriterien erfüllen, können zeitlich befristete Steuervergünstigungen erhalten.

Darüber hinaus bestehen steuerliche Anreize für Forschung und Entwicklung, Innovationen, Automatisierungsmaßnahmen sowie ausgewählte strategische Investitionsprojekte.

Die Inanspruchnahme solcher Fördermaßnahmen setzt regelmäßig die Erfüllung gesetzlicher Voraussetzungen und gegebenenfalls die Erteilung behördlicher Genehmigungen voraus.

Steuerverfahren

Steuern werden grundsätzlich im Wege der Selbstveranlagung erhoben. Steuerpflichtige sind verpflichtet, Steuererklärungen fristgerecht einzureichen, steuerlich relevante Unterlagen aufzubewahren und die geschuldeten Steuern innerhalb der gesetzlichen Fristen zu entrichten.

Die Steuerverwaltung ist befugt, Betriebsprüfungen und steuerliche Kontrollen durchzuführen. Gegen Steuerbescheide stehen den Steuerpflichtigen Rechtsbehelfe nach den Vorschriften des polnischen Steuerverfahrensrechts zur Verfügung.

Doppelbesteuerungsabkommen

Zur Vermeidung einer doppelten steuerlichen Belastung grenzüberschreitender Sachverhalte hat Polen mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese regeln insbesondere die Besteuerung von Unternehmensgewinnen, Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und Arbeitseinkommen.

Für ausländische Investoren und international tätige Unternehmen spielen diese Abkommen eine wesentliche Rolle bei der steuerlichen Planung grenzüberschreitender Tätigkeiten.