Duty Free und Einfuhrzoll in Polen

Wer nach Polen reist, sollte sich über die geltenden Zollbestimmungen informieren, um unangenehme Überraschungen an der Grenze zu vermeiden. Die Vorschriften unterscheiden sich je nachdem, ob die Einreise aus einem EU- oder einem Nicht-EU-Land erfolgt.

Einreise aus EU-Ländern

Innerhalb der Europäischen Union gilt grundsätzlich die Warenverkehrsfreiheit. Dennoch gibt es Richtmengen für bestimmte Produkte, um den persönlichen Bedarf zu definieren.

Bei Tabakwaren dürfen Personen ab 17 Jahren folgende Mengen mitbringen:

  • 800 Zigaretten
  • 400 Zigarillos
  • 200 Zigarren
  • 1 kg Tabak

Auch für alkoholische Getränke gibt es Höchstmengen, die nicht überschritten werden sollten:

  • 10 Liter Spirituosen
  • 20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry)
  • 90 Liter Wein, davon maximal 60 Liter Schaumwein
  • 110 Liter Bier

Wichtig ist, dass diese Mengen ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Wird mehr mitgeführt, kann es erforderlich sein, nachzuweisen, dass die Waren nicht für den Weiterverkauf vorgesehen sind.

Einreise aus Nicht-EU-Ländern

Reisende, die aus einem Nicht-EU-Land nach Polen einreisen, dürfen bestimmte Waren in begrenzten Mengen zollfrei mitführen. Bei Tabakwaren sind bis zu 40 Zigaretten pro Person erlaubt. Wer alkoholische Getränke mitbringen möchte, darf einen Liter hochprozentigen Alkohol (über 22 % Alkoholgehalt) einführen.

Neben Genussmitteln gibt es auch eine Freigrenze für sonstige Waren: Bis zu einem Warenwert von 300 € können Reisende zollfrei Waren mitführen. Wer mit dem Flugzeug oder per Schiff anreist, darf Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € einführen.

Ein- und Ausfuhrbeschränkungen

Unabhängig von der Herkunft der Reise gibt es bestimmte Waren, deren Einfuhr streng reglementiert oder verboten ist. Dazu gehören Schusswaffen, Drogen sowie bestimmte Lebensmittel. Besonders die Einfuhr von Fleisch- und Milchprodukten aus Nicht-EU-Ländern ist stark eingeschränkt. Wer Haustiere mitnehmen möchte, muss darauf achten, dass diese alle notwendigen Impfungen besitzen und einen gültigen EU-Heimtierausweis vorweisen können. Mehr dazu in unserem Beitrag zum Einreisen mit dem Haustier nach Polen.

Auch bei der Ausfuhr gibt es Regeln zu beachten: Antiquitäten, Kunstwerke und kulturhistorisch wertvolle Gegenstände, die vor 1945 entstanden sind, dürfen nur mit einer Genehmigung des Wojwodschafts-Denkmalskonservators ausgeführt werden. Diese kann in Antiquitätenläden oder bei den zuständigen Behörden beantragt werden.

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Duty-free-Verkauf in der EU

Duty-free-Shops gibt es innerhalb der Europäischen Union nur noch für Reisende, die die EU verlassen. Wer innerhalb der EU unterwegs ist, kann keine steuerfreien Waren mehr kaufen. Falls Waren aus einem Duty-free-Shop in einem anderen EU-Land nach Polen eingeführt werden, gelten dieselben Vorschriften wie bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land.

Um Probleme bei der Ein- und Ausreise zu vermeiden, empfiehlt es sich, sich vorab über die aktuellen Zollbestimmungen zu informieren. Offizielle Informationen sind auf den Webseiten der Zollbehörden oder des Auswärtigen Amts zu finden.